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Zusammenarbeit:
In vielen Fällen werden die Beratungsaufträge in Zusammenarbeit mit den europäischen Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern unserer
Mandanten durchgeführt. Dadurch wird für die Anleger gewährleistet, daß die steuerliche Konzeption in Kanada im Einklang mit der
europäischen steuerlichen Gestaltung steht und die Vorteile der Doppelbesteuerungsabkommen genutzt werden. Bei den Einwanderern wird erreicht,
daß steuerliche Auswanderung von Europa keine unliebsamen Überraschungen mit sich bringt und die Struktur der Vermögenszusammensetzung
hier in Kanada und die steuerliche Konzeption den europäischen Gegebenheiten Rechnung trägt.
Kontakte:
Zur Ausübung unserer Tätigkeit verfügen wir selbstverständlich über ein grosses Netzwerk von Kontakten zu Anwälten und
Notaren, Privatbankiers, Grundstücksmaklern und -Verwaltern sowie Sachverständigen, von denen ein Grossteil der deutschen Sprache mächtig
sind. Unsere kanadischen Mandanten, die im deutschsprachigen Teil Europas investieren, verweisen wir an unsere europäischen Kollegen, mit denen
wir zusammenarbeiten.
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